Was bedeutet Konformität gemäß der PSA-Verordnung 2016-425?

Seit dem 21. April 2018 ist die neue PSA-Verordnung 2016/425 in Kraft. Sie ersetzt die bisherige PSA-Richtlinie. Bis zum 20. April 2019 gilt die Übergangsfrist. Danach dürfen nur noch neue Sicherheitsschuhe bzw. PSA in Verkehr gebracht werden, die der neuen PSA-Verordnung entsprechen.

Was bedeutete Konformität in diesem Sinne überhaupt? Grundsätzlich müssen Produkte, die mit der PSA-Verordnung konform sind, mit dieser übereinstimmen. Hierzu sind folgende Aspekte zu beachten:

  • Produkte müssen entsprechend der PSA-Verordnung gekennzeichnet sein, wie z.B. Adresse des Herstellers
  • Konformitätserklärungen müssen bestehen und zugänglich sein
  • Die Gestaltung der Informationsbroschüre muss gemäß der PSA-Verordnung erfolgen, also alle Angaben beinhalten
  • PSA-Produkte der Kategorien II (mittlere Risiken) und III (hohe Risiken) basieren auf der EU Baumusterprüfbescheinigung nach Anhang V der PSA-Verordnung
  • Für PSA-Produkte der Kategorie III gelten Anhang VII und VIII

Für Hersteller und Händler bestehen unterschiedliche Pflichten, die aus der PSA-Verordnung 2016-425 hervorgehen.

Den Text der PSA-Verordnung und deren Anhänge haben wir beim Bundesminsiterium für Arbeit und Soziales für Sie angefordert. Sie können den Text in der aktuell gültigen Version (Stand: 02.05.2018) unter folgendem Link kostenlos herunterladen (PDF-Datei öffnet sich automatisch):

Download PSA-Verordnung 2016-425

Bitte beachten Sie, dass diese Information keine Rechtsberatung darstellt oder ersetzt. STABILUS Safety versteht die Bereitstellung der Informationen als Service am Kunden und übernimmt keine Haftung für Irrtümer und Änderungen.