ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der STABILUS Safety GmbH

  1. Allgemeines

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der STABILUS Safety GmbH (nachfolgend STABILUS genannt) und ihren Kunden in der jeweiligen, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Fassung.

(2) Den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von STABILUS entgegenstehende, ihnen widersprechende oder in ihrem Geltungsanspruch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von STABILUS einschränkende oder außer Kraft setzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn ihrer Geltung wird durch STABILUS ausdrücklich zugestimmt.

(3) Das Angebot von STABILUS richtet sich ausschließlich an Firmenkunden/Unternehmer im Sinne des § 14 BGB; Bestellungen von Privatleuten/Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB werden nicht ausgeführt.

 

  1. Zustandekommen des Vertrages

(1) Die Angebote von STABILUS sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, STABILUS hat das Angebot ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.

(2) Ein Vertrag kommt erst durch die Auftragsbestätigung von STABILUS in Textform (Email bzw. Fax genügt) oder durch Erfüllung / Übergabe der Ware zustande.

  1. Preise, Zahlung

(1) Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, berechnet STABILUS die Preise der Preisliste, die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses der Lieferung Gültigkeit hat. Die in Preislisten enthaltenen Preise und auch die schriftlich vereinbarten Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2) Forderungen von STABILUS sind zur sofortigen Zahlung fällig und innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug auszugleichen; maßgeblich für die rechtzeitige Zahlung ist der wertstellungsmäßige Zahlungseingang bei STABILUS.

(3) Nach Ablauf dieser 30 Tage tritt ohne Mahnung Verzug ein und der Kunde schuldet Verzugszinsen auf die Forderungen von STABILUS in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz zzgl. etwaiger Mahn- und Rechtsverfolgungskosten.

(4) STABILUS behält sich vor bei Neukunden nur gegen Vorkasse zu liefern.

(5) Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber entgegengenommen. Alle durch die ausnahmsweise Entgegennahme von Wechseln oder Schecks entstehenden Kosten (Wechselsteuer, Diskontspesen usw.) trägt der Kunde.

(6) Etwaige ausnahmsweise schriftlich gewährten Zahlungsziele werden hinfällig und alle Ansprüche von STABILUS sofort fällig, wenn der Kunde Schecks oder Lastschriften mangels Deckung oder Widerspruch nicht einlöst oder wenn sonst Umstände bekannt werden, die zu begründeten und erheblichen Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden Anlass geben; in derartigen Fällen ist STABILUS auch berechtigt bereits gelieferte Ware sicherungshalber zurückzuholen.

(7) Die Aufrechnung und die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts gegen Forderungen von STABILUS sind nur mit solchen Gegenansprüchen zulässig, die rechtskräftig festgestellt oder von STABILUS anerkannt worden sind.

  1. Lieferung, Gefahrübergang

(1) In der Auftragsbestätigung genannte Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn sie werden ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.

(2) Teillieferungen sind grundsätzlich zulässig und verpflichten den Kunden zur Annahme, es sei denn, die Teillieferung ist dem Kunden nicht zumutbar.

(3) Lieferverzug, der wegen höherer Gewalt oder auf Grund von Ereignissen, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – etwa Betriebsstörungen, Streiks, behördliche Anordnungen, Naturkatastrophen o.ä. – zustande kommt, befreit uns von der Einhaltung bestimmter vereinbarter Lieferfristen.

(4) Die Gefahr des zufälligen Untergangs, der Verschlechterung oder der Beschädigung der Lieferung geht mit Übergabe der Lieferung an das Beförderungsunternehmen auf den Kunden über.

  1. Verpackung, Versand, Frachtkosten, Versicherungen

(1) Die Verpackung der Ware erfolgt entsprechend den Erfordernissen nach Ermessen von STABILUS .

(2) STABILUS liefert dem Kunden die bestellten Waren innerhalb Deutschlands ab einem Warenwert von EUR 500,00 netto frei Haus. Auf Anfrage ist eine Lieferung ins Ausland sowie auch Expressversand möglich; hierdurch entstehende Kosten (insbesondere Zölle und Versandkosten) sind vom Kunden zu tragen.

(3) STABILUS ist nicht verpflichtet, für die Versendung der Lieferung eine Versicherung abzuschließen. Wird vereinbart, dass eine Versicherung der Lieferung zu erfolgen hat, trägt der Kunde hierfür die Kosten.

(4) Soweit die Verpackung oder auch die Ware selbst gemäß gesetzlicher Vorschrift zu entsorgen ist, übernimmt der Kunde diese Verpflichtung im Verhältnis zu STABILUS und stellt STABILUS von allen diesbezüglichen Verpflichtungen ausdrücklich frei.

  1. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Waren sind bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung Eigentum von STABILUS .

  1. Rügepflicht

(1) Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14, hat er offensichtliche Abweichungen der Lieferung von der Bestellung – gleich welcher Art – sowie Sachmängel, die bei der Übergabe der Lieferung vorhanden sind innerhalb von 8 Kalendertagen ab der Entgegennahme der Ware in Textform gegenüber STABILUS anzuzeigen, wenn die Abweichung oder der Sachmangel beim Erhalt der Lieferung bei üblicher kaufmännischer Prüfung festgestellt werden kann (offensichtliche Abweichungen und Mängel). Beanstandungen, die trotz pflichtgemäßer Prüfung nicht sofort festgestellt werden können, sind unverzüglich nach Feststellung – längstens jedoch innerhalb von 3 Kalendertagen ab Feststellung anzuzeigen.

(2) Die Unterlassung fristgemäßer Anzeige bedeutet die Genehmigung der Lieferung als vertragsgemäß. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

  1. Gewährleistung, Haftung

(1) STABILUS übernimmt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Gewährleistung für Mängel an der gelieferten Ware.

(2) Bei berechtigter Beanstandung von Warenlieferungen durch den Kunden innerhalb der Rügefrist gemäß Ziff. 7 leistet STABILUS Gewähr nach ihrer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

(3) Die Nacherfüllung gilt nach dem zweiten erfolglosen Versuch als fehlgeschlagen. Der Kunde kann dann von seinen weiteren Mängelgewährleistungsansprüchen Gebrauch machen.

(4) STABILUS haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung ist die Haftung ausgeschlossen, sofern nicht Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betroffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Kunde regelmäßig vertrauen durfte und wenn Mängel arglistig verschwiegen wurden. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen.

  1. Gerichtsstand, Erfüllungsort, Anwendbares Recht

(1) Sind die Parteien Vollkaufleute, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand Weinheim/Bergstraße.

(2) Der Gerichtsstand Weinheim/Bergstraße gilt auch für und gegen Geschäftspartner von STABILUS, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland haben.

(3) Allen Rechtsbeziehungen zwischen den Kunden und STABILUS liegt unabhängig von Firmensitz und / oder Staatsangehörigkeit ausschließlich Deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie sonstige der Vereinheitlichung des internationalen Kaufs dienende Abkommen zugrunde.

  1. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht.